Theorieunterricht:
- Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen ist einzuhalten und die Gruppengrößen sind hieran auszurichten.
- Die Aussattung der Fahrschule muss gewährleisten, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden können, insbesondere müssen:
- ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände bestehen und ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen, sofern dies nicht gewährleistet ist, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.
- alle Räumlichkeiten mehrmals täglich für einige Minuten gelüftet werden.
- Es muss eine tägliche Reinigung der Einrichtung erfolgen, Handkontaktflächen müssen regelmäßig, nach Möglichkeit mehrmals täglichmit einem geeigneten Reinigungsmittel gereinigt werden.
Praktischer Fahrschulunterricht:
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht mehr verpflichtend