Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: – 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe. – Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe. – Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung
Euer Fahrschulteam Geist